Mietkaution berechnen — Höchstgrenze, Ratenzahlung, Verzinsung nach § 551 BGB
Nettokaltmiete und Mietbeginn eingeben — der Rechner zeigt die gesetzliche Kautionshöchstgrenze, den Ratenzahlungsplan nach § 551 BGB und prüft, ob eine vereinbarte Kaution unwirksam zu hoch ist.
Angaben zur Mietkaution
Mietart, Nettokaltmiete und Mietbeginn eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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§ 551 BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Bei Gewerberaum gibt es keine gesetzliche Kautionshöchstgrenze — Höhe und Bedingungen der Kaution sind zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbar. Eine Höchstgrenzen-Berechnung ist hier daher nicht möglich.
| Rate | Betrag | Fällig am |
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Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB: die erste Rate ist mit Mietbeginn fällig, die zweite und dritte Rate mit den beiden folgenden Mietzahlungen.
Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung, keine Rechtsberatung. § 551 BGB gilt ausschließlich für die Wohnraummiete.
Verzinsung der Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB)
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen (Insolvenzschutz des Mieters) und marktüblich verzinsen, wie für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich. Einen festen gesetzlichen Zinssatz gibt es nicht — marktübliche Sätze liegen aktuell meist nur bei rund 0,01 bis 0,5 % je nach Bank. Die Zinserträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit; ein vertraglicher Ausschluss der Verzinsung ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam.
Rückzahlungsfrist nach Mietende
Das BGB nennt keine feste Rückzahlungsfrist für die Kaution. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung darf der Vermieter eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist von in der Regel bis zu sechs Monaten nach Mietende einräumen, etwa um offene Nebenkostenabrechnungen zu berücksichtigen. Das ist ein Richtwert aus der Rechtsprechung, keine starre gesetzliche Frist — im Einzelfall kann eine kürzere oder längere Frist angemessen sein.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch Anwalt oder Mieterverein — reine Orientierungsrechnung.
- § 551 BGB (Höchstgrenze, Ratenzahlung, Verzinsung) gilt nur für die Wohnraummiete, nicht für Gewerberaum — dort ist die Kaution frei vereinbar.
- Der marktübliche Zinssatz zur Verzinsung (§ 551 Abs. 3 BGB) ist kein fester gesetzlicher Wert und hier bewusst nicht beziffert, da bankabhängig.
- Die sechsmonatige Rückzahlungsfrist ist ein BGH-Richtwert, keine starre gesetzliche Frist im BGB — der Einzelfall kann abweichen.
- Alternative Sicherheiten wie Bürgschaft, Kautionsversicherung oder verpfändetes Sparbuch werden hier nicht abgebildet, nur die Barkaution.
- Sonderfälle wie Wohngemeinschaften, Staffelmiete oder nachträgliche Mieterhöhungen werden nicht automatisch berücksichtigt.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.